Piercing - Fragen ? |
An welcher Stelle lasse ich mich piercen ?
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Medienverruf !
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Einwilligungserklärung ?Viele Kunden fragen
heute immer noch, warum sie eine Einwilligungserklärung ausfüllen
müssen. Diese Erklärung muß unterschrieben werden und auch
als Erwachsener muß ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
Gesetzlich gesehen ist ein Piercing eine gefährliche Körperverletzung nach § 223 und § 223 a, also entweder gemeinschaftlich handelnd, bzw. mittels eines Werkzeuges. Gemeinschaftlich heisst: Einer macht die Beratung und bereitet das Piercing vor und der andere pierct. Das Werkzeug: Ist
in diesem Falle die Kanüle zum piercen.
Anmerkung: Bei einer gefährlichen Körperverletzung könnte uns jede beliebige Person anzeigen, da sie grundsätzlich im öffentlichen Interesse ist ! Gefährliche Körperverletzung: § 223 und § 223 a , Mindeststrafe 1 Jahr / Höchststrafe 5 Jahre Haft. Zunächst ist
ein Piercing ein Eingriff in den menschlichen Körper, also genau gesehen
ein kleiner chirurgischer Eingriff.
Weiter dient diese
Einwilligung nicht nur zu unserer Absicherung, sondern auch zum Schutze
des Kunden. Auf dieser Einwilligungserklärung müssen einige medizinische
Fragen beantwortet werden.
Das ist aber alles unproblematisch zu beantworten. Ein Ausweis muß vorgelegt werden, sonst könnte ja jeder einen Namen oder eine Adresse eintragen wie er will oder es rutscht uns ein klick hier: >>> Minderjähriger <<< durch, welches auch passieren könnte, wenn wir nicht kontrollieren würden. Die Angaben auf der Einwilligungserklärung unterliegen jedoch dem Datenschutz und werden keiner Person zugänglich gemacht ! Es braucht also niemand Bedenken zu haben, daß wir über unsere Kunden reden könnten und das würden wir uns überhaupt nicht erlauben. Unser Ruf wäre dann hin und es würde sich keiner mehr bei uns piercen lassen. Erst recht die anfangs oft scheuen Intimschmuckkunden, die erst im Laufe eines Beratungsgespräches lockerer werden. Diese Einwilligungserklärung ist bei uns Pflicht, denn wir können nur gut beraten, aber kontrollieren und hinterherlaufen können wir keinem, ob die Nachbehandlung auch korrekt ausgeführt wird. Also: Ohne Einwilligung kein Piercing ! |
Örtliche Anästhesie ( örtl. Betäubung ).
- Anästhesie
mittels Vereisung
Die Termine richten sich also verständlicherweise nach unserem Arzt, denn dieser gibt sie uns vor. |
Anomalien ?
Beim Piercen kann es dann passieren, daß man ausgerechnet eine solche Stelle ansticht, an der dann eine stärkere Blutung entsteht. Die Blutung legt sich im allgemeinen schnell wieder. Es kann aber vorkommen, daß zum Beispiel bei einem Augenbrauenpiercing ein kleiner Blutstau entsteht, der sich im Laufe der Abheilung aber wieder legt. Klick hier: >>> Kundenbetreuung <<< |
Werden wir von Gesundheitsamt überprüft ?
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Abheilzeiten
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