Hygiene / FAQs

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Das Bundes-Seuchen- und Hygienegesetz
Was ist Desinfektion ?
Was ist Sterilisation ?
Sterilisatorenprüfung



 

Das Bundes-Seuchen- und Hygienegesetz

Dieses schreibt unserem Studio vor, welche Hygienemaßnahmen, z.B. bei Desinfektion und Sterilisation, zu treffen sind.

Ebenso schreibt es uns vor, wie wir gebrauchte Tattoo- und Piercingnadeln, farbverschmierte Tücher usw. zu entsorgen haben.

Weiter, daß wir nur anerkannt gelistete Desinfektionsmittel nach DGHM ,  ( Deutsche Gesellschaft für Hygiene- und Mikrobiologie e. V. ),  für die Reinigung von Arbeitsflächen usw. verwenden dürfen.

Die Einhaltung des Seuchen- und Hygienegesetz wird routinemäßig, d.h. in unregelmäßigen Kontrollen durch das Gesundheitsamt überprüft. Unregelmäßig deshalb, damit man sich nicht auf so eine Kontrolle vorbereiten kann.

Was ist Desinfektion ?

Unter Desinfektion versteht man eine Maßnahme, die eine Reduzierung von Mikroorganismen, z.B. Bakterien, Pilzen und Viren erreicht.

Sie ist also eine Verringerung der Keimzahl , durch chemische Flüssigkeiten und ersetzt keine Sterilisation !

Siehe auch: >>> Hygienegeräte <<<

Was ist Sterilisation ?

Nach dem DAB , ( Deutsches Arzneimittelbuch ), bedeutet dies eine völlige Entkeimung aller lebensfähigen Mikroorganismen, z.B. Bakterien, Pilzen und Viren in Stoffen, Zubereitungen oder an Gegenständen.

Siehe auch: >>>  Hygienegeräte <<<

Sterilisatorenprüfung

Im Abstand von 6 Monaten bekommen wir vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt Sporenpäckchen zugesandt, mit denen unsere Sterilisatoren überprüft werden.

In diesen Sporenpäckchen ist eine sehr hartnäckige Pilzkultur.

Die Sporenpäckchen müssen wir in unsere Sterilisatoren einlegen und sterilisieren.

Von den Sporenpäckchen werden pro Sterilisator 4 Stück geliefert, jeweils 3 Stück Negativkontrollen und 1 Stück Positivkontrolle, ( die Positivkontrolle dient als Vergleichskontrolle ).

Im zugesandten Bericht steht dann jeweils bei erfolgreichem Befund neben den Negativbefunden: Steril und bei der Positivkontrolle: Wachstum des Testkeims.

Und so ist das dann in Ordnung !

Ein Formular, welches von uns ausgefüllt werden muß, geht dann zusammen mit dem sterilisierten Päckchen an das genannte Amt zurück.

Nach einer längeren Verweildauer im Brutschrank der Laboratorien des Landesgesundsheitsamt, bekommen wir dann das Prüfergebnis zugesandt.

So ist immer gewährleistet, daß unsere Geräte für die Sterilisation auch funktionstüchtig sind.

Diese Prüfungen sind vorgeschrieben und auch für uns kostenpflichtig.

Siehe auch: >>>  Vorsicht <<<